Arzneitaxe, Preisberechnung, Kostenkalkulation

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Solange es sich nicht um Tierarzneimittel für lebensmittelgewinnende Tiere handelt …
… kann ohne Weiteres die Fertigpackung aus der HAPO abgegeben werden.
… muss dennoch auf der Packung oder per Beigabe zumindest HAPO anzubringen.
… bedarf es jedenfalls keiner Dokumentation der Abgabe.
… dürfen magistrale Zubereitungen auf Vorrat angefertigt werden.
 
Die Abgabe aus der HAPO …
... für Zwecke der Humanmeidzin ist bei entsprechendem Rezept zulässig.
… darf in jedem Fall auch für „Off-Label-Use“ erfolgen.
… außer bei Erster Hilfe nur im Rahmen der eigenen tierärztlichen Praxis erfolgen.
… darf auch nur Tierarzthelfer erfolgen.
 
In einer HAPO muss unter anderem jedenfalls …
… ein Computer vorhanden sein.
… ein Kühlraum vorhanden sein.
… eine Waage vorhanden sein.
… ein netzunabhängiger Rundfunkempfänger vorhanden sein.
 
Der HAPO führende Tierarzt darf Arzneimittel …
… auch in seiner Arzttasche lagern.
… Fertigarzneimittel zum leichteren Handling in eigene Behältnisse („Setzkasten“) umfüllen.
… nur in entsprechend geschlossenen Transportbehältnissen mitführen.
… in unbeschränkter Menge mitführen und im Ordi-KFZ lagern.
 
Solange der HAPO führende Tierarzt die Infrastrukturvorschriften einhält …
… muss er keine weiteren Qualitätstest durchführen.
… bedarf es keiner Aufzeichnungen über den Arzneimitteleingang und –ausgang.
… muss er dennoch zumindest monatlich optische Qualitätskontrollen durchführen.
… sind keinerlei Dokumentationspflichten zu erfüllen.
 
Der HAPOführende Tierarzt darf sich eines Vertreters bedienen, wenn …
… er diesen der BH bzw MA angezeigt hat.
… es sich um einen ständigen Vertreter und angestellten Tierarzt handelt.
… er auf Urlaub ist.
… es sich um einen ausgebildeten Tierpfleger handelt.
 
Wenn eine HAPO geschlossen wird, muss …
… die BH bzw MA und die ÖTAK davon binnen eines Monats informiert werden.
… nach einem Monat die BH bzw MA davon informiert werden.
… die BH bzw MA unverzüglich informiert und binnen eines Monats danach Arzneimittel-Verkauf und –Entsorgungs-Dokumentation übermittelt werden.
… sämtlicher Arzneimittelbestand ausnahmslos unschädlich entsorgt werden.
 
Müssen Tierärzte Arzneimittel parat haben?
Ja, für Erste-Hilfe.
Ja, wenn sie eine HAPO führen.
Nein.
 
Muss der Tierarzt die Eröffnung der HAPO der ÖTAK melden (14 Tage vor Eröffnung)?
Ja, weil diese eine HAPO-Liste führen muss.
Nein, weil das erledigt die BH bzw MA.
Ja, aber nur wenn der Tierarzt angestellt ist.
 
Dürfen nur Tierärzte mit HAPO Arzneimittel für Berufsausübung besitzen?
Ja, eine HAPO ist erforderlich.
Nein, eine HAPO ist für den Besitz nicht erforderlich.
Ja, außer Tierarzneimittel, die von allen Tierärzten besessen und mitgeführt werden dürfen.