Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung und schreiben personenbezogene Hauptwörter meistens in der männlichen Form. Dies ist als neutrale Formulierung gemeint, mit der wir ohne jegliche Diskriminierung alle Menschen gleichermaßen ansprechen.
Werte Referentin!
Werter Referent!
Bitte lesen Sie unten den Vertrag zu Ihrem Produktvortrag und bestätigen Sie uns Ihr Einverständnis am Ende des Vertrags per E-Mail-Button.
Vielen Dank!
Werkvertrag über die Erstellung eines Website-Beitrags / Webinars
abgeschlossen zwischen
vet-webinar GmbH
Argentinierstraße 43/6
1040 Wien
Austria
FN 386715 z
im Folgenden kurz „vet-webinar“ genannt,
und
der Referentin/dem Referenten im Folgenden kurz „Werkunternehmer“ genannt. Nachstehend gemeinsam „die Vertragsparteien“.
1. Nutzungs- und Verwertungsrechte
1.1. Werkunternehmer räumt vet-webinar das Werknutzungsrecht (einschließlich dem Recht der Bearbeitung, insbesondere um nicht benötigte Informationen wie Zwischenfragen oder die Einführungsrede aus der Aufzeichnung des Vortrags zu entfernen) an den im Rahmen des gegenständlichen Werkvertrages geschaffenen und erarbeiteten Werken und Ergebnissen ein. vet-vebinar wird das Recht zur Bearbeitung nur dafür verwenden, nicht benötigte Informationen wie Zwischenfragen oder die Einführungsrede aus der Aufzeichnung des Vortrags zu entfernen. Der Inhalt des Vortrags wird nicht verändert.
1.2. Bei der Erbringung der Leistungen hat Werkunternehmer eigenverantwortlich alle urheberrechtlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Von vet-webinar wird für Rechtsverletzungen keine Haftung übernommen bzw. ist diese gegebenenfalls schad- und klaglos zu halten. Vergleiche in diesem Zusammenhang die Regelungen in den vet-webinar Kunden-AGB.
2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
2.1. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der österreichischen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar.
2.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.
3. Sonstiges
3.1. Die Vertragspartner halten als ausdrücklich vereinbart fest, dass hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen kein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis begründet wurde und wird und arbeitsrechtliche Bestimmungen auf das gegenständliche Vertragsverhältnis keine Anwendung finden. Es handelt sich um keine lehrende oder vortragende Tätigkeit iSd § 25 Einkommenssteuergesetz (EStG).
3.2. Werkunternehmer bestätigt, alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichtet sich, allfällige Änderungen vet-webinar umgehend zu melden. Beitragsnachzahlungen, die vet-webinar aufgrund unrichtiger Angaben von Werkunternehmer erwachsen, sind vet-webinar über Aufforderung umgehend zu ersetzen.
3.3. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Von diesem Formerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
3.4. Werkunternehmer erklärt, den Vertrag frei von Irrtum, List oder Furcht sowie ernstlich abgeschlossen zu haben.
3.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig, undurchführbar und/oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchführbarkeit und/oder Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsteile verpflichten sich für diesen Fall anstelle der nichtigen, undurchführbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchführbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck (wirtschaftlich) am nächsten kommt. Analoges gilt hinsichtlich etwaiger Lücken.
Bitte zeichnen Sie diesen Werkvertrag mit dem Ausfüllen des Formulars unten.
Wenn das Formular unten für Sie nicht funktioniert, dann senden Sie bitte ein E-Mail an contract@vet-webinar.com mit Namen, Webinar-Titel, Webinar-Datum und dieser Bestätigung: Ich habe den Werkvertrag über die Erstellung eines Website-Beitrags / Webinars gelesen, verstanden und angenommen.